Gute Nachricht: Die Teilnahme an der Ausbildereignungsprüfung bei der IHK ist an keine formalen Zugangsvoraussetzungen gebunden. Ihr bisheriger Werdegang spielt für die Zulassung keine Rolle.
Keine Berufsausbildung nötig
Eine abgeschlossene Ausbildung ist für die Prüfung nicht erforderlich.
Kein Studium nötig
Auch ein Hochschulabschluss wird nicht vorausgesetzt.
Kein Mindestalter
Die AEVO legt keine Altersgrenze für die Prüfung fest.
Kurs freiwillig
Ein Vorbereitungskurs ist nicht Pflicht – aber dringend zu empfehlen.
Prüfung bestanden – und dann?
Was Sie zum Ausbilden zusätzlich brauchen
Die Prüfung belegt Ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung. Um tatsächlich verantwortlich auszubilden, müssen Sie außerdem
persönlich geeignet sein (§ 29 BBiG) und
fachlich geeignet sein, also die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den jeweiligen Ausbildungsberuf besitzen – in der Regel durch eine einschlägige Abschlussprüfung und angemessene Berufspraxis (§ 30 BBiG bzw. § 22 HwO).
Ob Sie fachlich geeignet sind, prüft die Kammer, wenn Ihr Betrieb Sie als Ausbilderin oder Ausbilder benennt.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an
Fachkräfte, die künftig ausbilden wollen
Quereinsteiger mit Berufserfahrung
Selbstständige, Unternehmerinnen, Unternehmer und Praxisanleiter
alle, die die IHK-Prüfung ablegen möchten
Nächster Kursstart
Termine auf Anfrage – jetzt vormerken lassen
Maximal 14 Teilnehmende, 100 % online, Dozent aus dem IHK-Prüfungsausschuss.