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Voraussetzungen

Voraussetzungen für den AdA-Schein

Gute Nachricht: Die Teilnahme an der Ausbildereignungsprüfung bei der IHK ist an keine formalen Zugangsvoraussetzungen gebunden. Ihr bisheriger Werdegang spielt für die Zulassung keine Rolle.

Keine Berufsausbildung nötig

Eine abgeschlossene Ausbildung ist für die Prüfung nicht erforderlich.

Kein Studium nötig

Auch ein Hochschulabschluss wird nicht vorausgesetzt.

Kein Mindestalter

Die AEVO legt keine Altersgrenze für die Prüfung fest.

Kurs freiwillig

Ein Vorbereitungskurs ist nicht Pflicht – aber dringend zu empfehlen.

Prüfung bestanden – und dann?

Was Sie zum Ausbilden zusätzlich brauchen

Die Prüfung belegt Ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung. Um tatsächlich verantwortlich auszubilden, müssen Sie außerdem

  • persönlich geeignet sein (§ 29 BBiG) und
  • fachlich geeignet sein, also die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den jeweiligen Ausbildungsberuf besitzen – in der Regel durch eine einschlägige Abschlussprüfung und angemessene Berufspraxis (§ 30 BBiG bzw. § 22 HwO).

Ob Sie fachlich geeignet sind, prüft die Kammer, wenn Ihr Betrieb Sie als Ausbilderin oder Ausbilder benennt.

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an

  • Fachkräfte, die künftig ausbilden wollen
  • Quereinsteiger mit Berufserfahrung
  • Selbstständige, Unternehmerinnen, Unternehmer und Praxisanleiter
  • alle, die die IHK-Prüfung ablegen möchten

Nächster Kursstart

Termine auf Anfrage – jetzt vormerken lassen

Maximal 14 Teilnehmende, 100 % online, Dozent aus dem IHK-Prüfungsausschuss.